Das ändert sich in punkto Rente und Vorsorge - Kennzahlen 2019

Basisrente

Sonderausgabenabzug nutzen

Im Gegenzug können die Beiträge für die Basisversorgung (Beiträge für den Aufbau einer Altersversorgung) als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

  • Für 2019 sind 88 Prozent der gezahlten Beiträge (von maximal 24.305 Euro jährlich bei Ledigen bzw. 48.610 Euro jährlich bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften) als Sonderausgaben absetzbar. Das heißt für 2019 können maximal 21.388,40 Euro (42.776,80 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.​
  • Bis zum Jahr 2025 steigt der Sonderausgabenabzug um jährlich zwei Prozentpunkte.
  • Im Jahr 2025 können dann 100 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

 

Betriebliche Altersvorsorge - Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG)

Die wichtigsten Regelungen - verbesserte Rahmenbedingungen!

 
  • Erhoehung des steuerlichen Dotierungsrahmens von 4% auf 8% der BBG (4 % 3.216 EUR p.a. bzw. 260 EUR p.m.)
  • Foerderbeitrag fuer Geringverdiener - maximal 2.200 EUR brutto
  • Freibetrag in der Grundsicherung fuer Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, Riestervertraegen und Basisrenten
  • Verbesserung bei der Riesterfoerderung, u.a. Erhoehung der Grundzulage 

Nutzen Sie neue Möglichkeiten für Ihre Altersvosorge - wir beraten Sie gern!

 


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