Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern

Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) sein Unternehmen leitet, hat im Gegensatz zum Einzelunternehmer und zum Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG) die Möglichkeit, seine Altersversorgung durch das Unternehmen sicherstellen zu lassen. Steuerliche Vorteile machen diesen Weg sowohl für den Gesellschafter-Geschäftsführer als auch für das Unternehmen interessant.

 

Bei der Ausgestaltung sind die Fristen (Stichwort Probezeit) zu beachten und inbesondere die möglichen Auswirkungen für die Bilanz der Gesellschaft vor Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater zu erörtern. Bei der Implementierung sollte darauf geachtet werden, dass die Versorgung bilanzneutral erfolgt und auch die Wichtigkeit des Arbeitsvertrages ist nicht zu unterschätzen. Durch die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit renomierten Anwalts- und Steuerberaterkanzleien stellen wir sicher, dass die einzelnen Bausteine sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.

 

Wege aus der Renditefalle

  • Gibt es eine renditestarke Lösung für den GGF?
  • Sind bis zu 100% Aktienanlage und fast 100% Blianzneutralität umsetzbar?

Für GmbH-Geschäftsführer, die auch bei der Planung ihrer Altersvorsorge eher unternehmerisch denken, lohnt es sich, neue Wege zu gehen.

 

Wir freuen uns auf ihren Anruf!

 


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