Betreuungsverfügung

Können Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten infolge eines Unfalls, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst erledigen, entscheiden Sie mit einer Betreuungsverfügung selbst über eine gesetzliche Betreuung.

 

Gerne lassen wir Ihnen Informationen des Arbeitskreises "Vorsorge" des Bayersichen Staatsministeriums der Justiz zukommen. 


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